Geräteprüfung
Unternehmen bzw. Arbeitgeber sind auf Grundlage der
BetrSichV verpflichtet, ortsfeste und ortsveränderliche elektrische
Betriebsmittel regelmäßig auf deren Sicherheit nach TRBS
bzw. BGV A3 zu prüfen. Die Unterlassung der Prüfung zur Unfallverhütung
ist sogar eine Straftat (§26 BetrSichV).
Bei einem Unfall mit elektrischen Betriebsmitteln oder Anlagen verlagen
die Versicherungen einen entsprechenden Nachweis der Prüfung.
Prüfung nach TRBS 2131, BGV A3
Wir führen die Prüfungen entsprechend der UV-Vorschriften
der Berufsgenossenschaft sowie der BetrSichV.
Die Prüfung erfolgt durch befähigte Personen nach TRBS 1203
- Teil 3. Nach erfolgreicher Prüfung erhalten ihre Geräte
eine Prüfplakette. Sie erhalten von uns eine Dokumentation in schriftlicher
und digitaler Form. Zusätzlich archivierien wir diese Nachweise
bei uns entsprechend der Vorschriften.
Ihre Vorteile:
- Schutz der Mitarbeiter vor Arbeitsunfällen
- Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften
- Dokumentation durch Prüfplakette und Protokolle
- Überwachung der Prüffristen
Die Geräteprüfung ist einzeln oder im Rahmen der Wartung
möglich. Unser Angebot
finden Sie hier
als PDF.