Geräteprüfung

Unternehmen bzw. Arbeitgeber sind auf Grundlage der BetrSichV verpflichtet, ortsfeste und ortsveränderliche elektrische Betriebsmittel regelmäßig auf deren Sicherheit nach TRBS bzw. BGV A3 zu prüfen. Die Unterlassung der Prüfung zur Unfallverhütung ist sogar eine Straftat (§26 BetrSichV).
Bei einem Unfall mit elektrischen Betriebsmitteln oder Anlagen verlagen die Versicherungen einen entsprechenden Nachweis der Prüfung.


Prüfung nach TRBS 2131, BGV A3

Wir führen die Prüfungen entsprechend der UV-Vorschriften der Berufsgenossenschaft sowie der BetrSichV.

Die Prüfung erfolgt durch befähigte Personen nach TRBS 1203 - Teil 3. Nach erfolgreicher Prüfung erhalten ihre Geräte eine Prüfplakette. Sie erhalten von uns eine Dokumentation in schriftlicher und digitaler Form. Zusätzlich archivierien wir diese Nachweise bei uns entsprechend der Vorschriften.

Ihre Vorteile:
- Schutz der Mitarbeiter vor Arbeitsunfällen
- Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften
- Dokumentation durch Prüfplakette und Protokolle
- Überwachung der Prüffristen

Die Geräteprüfung ist einzeln oder im Rahmen der Wartung möglich. Unser Angebot finden Sie hier als PDF.


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